Psychiatrische Pflege
Durch den Einsatz der Pflegefachkräfte sollen die psychisch erkrankten Personen durch verschiedene verordnungsfähige Maßnahmen unterstützt werden, sodass eine stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt werden kann (§ 37 SGB V).
Weitere Aufgaben sind das Stützen und stabilisieren bei der Alltagsbewältigung, Begleitung in Krisensituationen, Krisenintervention und die Förderung des eigenverantwortlichen Umgangs mit den krankheitsbedingten Erfordernissen.
Bei Bedarf kann die ambulante psychiatrische Pflege innerhalb weniger Stunden organisiert werden.
Wer leistet die Hilfe?
Im Fachdienst der ambulanten psychiatrischen Pflege arbeiten ausschließlich Pflegefachkräfte mit den von den Krankenkassen geforderten Qualifikationen - Sie unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht!
Wer trägt die Kosten?
Die ambulante psychiatrische Pflege wird auf der Grundlage der „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ vom behandelnden Arzt (Psychiater/Neurologe) von den Krankenkassen finanziert.
In Ausnahmefällen stehen auch andere Kostenträger zur Verfügung.