Der Caritasrat
Vollzeit - oder teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter des Verbandes, seiner ausgegliederten rechtlich selbstständigen Gesellschaft(en), eines Fachverbandes oder des Caritasverbandes im Erzbistum Paderborn e.V. können nicht Mitglieder des Caritasrates werden.
Die Mitglieder des Caritasrates können nicht zugleich Mitglied des Vorstandes sein.
Der auf Vorschlag des Caritasrates vom Erzbischof von Paderborn bestellte Priester aus dem Verbandsgebiet nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Caritasrates teil. Die Mitglieder des Vorstandes nehmen beratend an den Sitzungen des Caritasrates teil, es sei denn, der Caritasrat bestimmt im Einzelfall etwas anderes. Sollte ein Mitglied des Caritasrates in den Vorstand gewählt werden, scheidet das betreffende Mitglied aus dem Caritasrat aus.
Die Mitglieder des Caritasrates sollten bei Beginn ihrer Amtszeit das 75. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Mitglieder des Caritasrates:
- 1. Vorsitzende Annette Stracke
- stellv. Vorsitzender Professor Dr. Franz Feyerabend
- Anne Happe
- Friedhelm Weber
- Elisabeth Wöhler
- Michael Brohl
- Lisa Czuka