Familienpflege
Unser Dienst der Familienpflege leistet auf der Grundlage eines ganzheitlichen Ansatzes unterstützende Hilfe im hauswirtschaftlichen, pädagogischen, pflegerischen und psycho-sozialen Bereich einer Familie.
In Abstimmung auf die individuelle Situation und den Hilfebedarf werden unterstützende, anleitende oder entlastende Hilfen im Familienalltag gegeben. Die Mitarbeiterinnen im Familienpflegedienst arbeiten dabei in enger Kooperation mit den Familien, im Bedarfsfall auch eigenständig, um die Gestaltung des Zusammenlebens in der Familie zu gewährleisten.
Wer leistet die Hilfe?
Die Familienpflegerinnen sind examinierte, staatlich anerkannte Fachkräfte mit hauswirtschaftlicher, pädagogischer und sozialpflegerischer Qualifikation - Sie unterliegen der Schweigepflicht!
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden in der Regel auf Antrag von den Krankenkassen (Familienpflege/Haushaltshilfe) oder dem Jugendamt übernommen. In einigen Fällen wird die Familienpflege auch durch die BfA, LVA und das Sozialamt finanziert. Der Umfang des Einsatzes hängt vom Bedarf der Familie und von der ärztlichen Verordnung ab. Ob ein Anspruch besteht klären wir gerne mit Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Anspruch auf Familienpflege hat jede Familie, in der ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gerne helfen Ihnen unsere für ihren Wohnort zuständigen Pflegedienstleitungen weiter!