Integrationshilfe/ Schulbetreuung
Ziel ist es, den Schulbesuch, die Teilnahme am Unterricht sowie die Teilhabe am Schulleben und damit am Leben in der Gemeinschaft in angemessener Form zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Die Integrationshilfe/Schulbetreuung wird als 1:1 Betreuung gewährleistet, d. h. das jedem Kind und Jugendlichen eine Bezugsperson zur Verfügung steht. In der Regel ist auch eine Beaufsichtigung während der Pausen notwendig.
Es kann auch erforderlich sein, dass die Integrationskraft die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zur Schule begleitet.
Wer leistet die Hilfe?
Die Integrationshelfer verfügen über eine entsprechende fachliche Qualifikation und/oder eignen sich aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzung für die jeweilige Hilfestellung und Begleitung.
Wer trägt die Kosten?
Die Integrationshilfe/Schulbegleitung wird im Rahmen der Eingliederungshilfe als Leistung des örtlichen Sozialhilfeträgers nach § 54 SGB XII (Sozialamt) gewährt. Unter gewissen Voraussetzungen können auch andere Kostenträger in Frage kommen.
Gerne beraten wir sie über Leistungsinhalte und mögliche Kostenträger.