Mitarbeitende der Caritas Büren können jetzt aktiv dazu beitragen, ihr Team zu verstärken:
Empfehlen Sie potenziellen Bewerber*innen unsere Stellenausschreibungen. Damit tragen Sie
unmittelbar zur Gewinnung neuer, sympathischer und kompetenter Mitarbeitender bei.
Wie funktioniert die Aktion?
Ganz einfach: Laden Sie sich hier unseren Werbe-Flyer (incl. des Empfehlungsformulars + Informationen im Sinne des Datenschutzes) runter. Es kann nur ein Empfehlungsformular je Bewerbung eingereicht werden.
Zielgruppe:
- alle Fach- und Führungskräfte,
- alle Mitarbeitende im Bereich der Betreuung, Pflege, Hauswirtschaft und Reinigung,
- alle Mitarbeitende im Fahrdienst,
- alle Mitarbeitende in der Verwaltung
Die Geldprämie richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit des neuen Mitarbeitenden und ist folgendermaßen gestaffelt:
vertraglich vereinbarte Arbeitszeit des neuen Mitarbeitenden |
Höhe der Geldprämie |
Geringverdienst |
200,00 EUR brutto |
bis 19,5 Wochenstunden |
400,00 EUR brutto |
ab 20 Wochenstunden |
600,00 EUR brutto |
Für jede erfolgreiche Empfehlung eines neuen Mitarbeitenden, der länger als sechs Monate im Caritasverbandes im Dekanat Büren e.V. oder der Caritas Alten- und Krankenhilfe im Dekanat Büren gGmbH in einem geschlossenen Dienstverhältnis steht, erhält der werbende Mitarbeitende nach Ablauf der Probezeit und bei Fortführung des Dienstverhältnisses eine Geldprämie.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Prämien-Programm ist, dass Sie als werbende/r Mitarbeitende/r zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts der geworbenen Person in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit uns stehen. Der empfohlene Bewerber darf innerhalb des letzten Jahres nicht bei der Caritas Büren beschäftigt gewesen sein. Ein Wechsel innerhalb des Verbandes oder ein Standortwechsel gilt nicht als neue Stelle. Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des empfohlenen Bewerbers. Grundsätzlich behält sich der Dienstgeber das Recht vor, Bewerber mangels Eignung oder mangels Personalbedarfs abzulehnen.
Ausgeschlossen von der Prämienzahlung sind Mitarbeitende, die im Bewerbungsprozess
involviert sind, wie z. B.
- Vorstand/Geschäftsführung
- Fachbereichsleitungen
- Mitarbeitende mit Prokura und Mitarbeitende mit besonderen Vertretungsberechtigung gemäß § 30 BGB
- Mitarbeitende in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis
So wird die Prämie ausgezahlt:
Die Prämie wird brutto mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Die Prämienzahlung von bis zu 600 Euro ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Hinweis: Das Prämiensystem ist in der Dienstvereinbarung vom 01.07.2024 geregelt.