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Caritas in NRW Pflegeberufereform

Ausbildung differenziert ausgestalten

[Okt. 2019] - Mit dem nächsten Jahr ist es so weit: In der Ausbildung und im Berufsbild werden die bisher differenzierten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege durch den Beruf der "Pflegefachfrau" bzw. des "Pflegefachmanns" abgelöst.

Lächelnder Mann mit blonden Haaren, Schnäuzer und Brille, der ein weißes Hemd, eine rote Krawatte und ein schwarze Anzugjacke trägtBurkard Schröders

Das zugrunde liegende Reformgesetz blickt auf eine lange Entstehungsgeschichte zurück und war bis zum letzten Moment nicht unumstritten. Nicht alle waren oder sind von den Vorteilen dieses neuen, generalistischen Berufsbildes überzeugt. Insbesondere im Bereich der Altenpflege fürchtet mancher Arbeitgeber einen Rückgang der Bewerberzahlen, manche Fachleute bedauern auch den Verlust eines eigenen Profils der Altenpflege als eines sozialpflegerischen Berufs.

Dennoch können wir die durch das Pflegeberufereformgesetz geschaffenen neuen Voraussetzungen hinsichtlich der Ausbildung und der Berufsausübung als eine große Chance für die Pflege - und damit vor allem für die auf Pflege angewiesenen Menschen, in welcher Lebenssituation auch immer - betrachten. Denn die umfangreiche und grundlegende Reform von Ausbildung und Berufsbild verfolgt zwei miteinander verbundene Ziele: Zum einen geht es darum, den Pflegeberuf attraktiver zu machen bzw. in der Konkurrenz um die immer weniger werdenden jungen Menschen in unserer Gesellschaft interessant zu halten. Jugendstudien machen deutlich, dass junge Frauen und Männer heute, wenn irgend möglich, hochwertige Ausbildungen anstreben, die ihnen eine hohe berufliche Flexibilität verschaffen und viele Optionen auch für eine lebenslange berufliche Weiterbildung offenhalten. Die neue Ausbildung ermöglicht dies, weil sie nicht schon zu Beginn eine Festlegung für eine Sparte im Gesundheitswesen erfordert und weil sie deutlich bessere Anschlussmöglichkeiten an die - ebenfalls von den jungen Leuten hochgeschätzten - Möglichkeiten einer Hochschulbildung garantiert.

Zum anderen steigt die Attraktivität des Pflegeberufes, egal ob in der ambulanten Pflege, im Altenheim oder im Krankenhaus, aber auch dadurch, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun eindeutig der Pflege vorbehaltene Tätigkeiten zugewiesen werden, in deren Kern die "Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses" steht. Pflegende sind immer schon "Kommunikationsspezialisten". Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeiten besteht darin, mit Ärzten und Kollegen aus den nicht ärztlichen Heilberufen, mit Angehörigen, nicht zuletzt mit den Patienten selbst auszuhandeln und sicherzustellen, was wie wo und in welcher Reihenfolge zu tun ist. Der Erwerb dieser Fähigkeit steht künftig auch im Mittelpunkt der Ausbildung und wird als pflegerische Schlüsselkompetenz anerkannt. Dass dann die Fachkräfte in der Altenpflege noch mehr klinische Erfahrung und die Fachkräfte in der Krankenpflege verstärktes Verständnis für die existenziellen Veränderungen im Alter erwerben können, wird für alle Patienten zum Vorteil sein.

Schließlich können den Pflegefachkräften nach dem neuen Ausbildungskonzept auch heilkundliche Tätigkeiten vermittelt und zugewiesen werden. Damit findet das deutsche Gesundheitswesen den Anschluss an die bewährten Gesundheitssysteme verschiedener Nachbarländer, in denen die Krankenversorgung zwischen Medizinern und Pflegefachleuten längst ausgewogener aufgeteilt ist. Dies dürfte vor allem für die häusliche Versorgung und die Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen eine wichtige Rolle spielen.

Damit die Auswirkungen der Pflegereform aber wirklich Früchte tragen, ist die Unterfütterung des neuen Pflegefachberufes durch einen guten Assistenzberuf unbedingt notwendig. So können Tätigkeiten in der Pflege differenziert werden und junge Leute mit niedrigeren Schulabschlüssen ebenfalls den Einstieg ins qualifizierte Gesundheitswesen finden. Dass die Landesregierung aktuell plant, nur eine einjährige Assistenzausbildung zu installieren, scheint uns zu kurz gegriffen. Es ist begrüßenswert, dass diese einjährige Ausbildung auch eine allgemeinbildende Qualifizierung zum Schulabschluss enthalten soll, nur scheinen dann die Kapazitäten für eine gediegene pflegerische Grundausbildung sehr gering. Hier plädiert die Caritas für eine zweijährige Assistenzausbildung, die dann auch die Grundlage für einen existenzsichernden Beruf bilden könnte.

Insgesamt: Eine solche Reform wie das neue Pflegeberufegesetz wird sicher nicht auf einen Streich und nicht ohne Anpassungsschwierigkeiten zu realisieren sein. Ich bin aber zuversichtlich, dass sie der Pflege eine gute Perspektive gibt. Den Kranken bringt sie die Pflegenden, die diese verdienen, und der Caritas kann die Reform starke neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bescheren.



Weitere Beiträge zum Thema "Altenhilfe und -pflege" finden Sie in unserem Themendossier.

Autor/in:

  • Burkard Schröders
Quelle: caritas-nrw.de
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