Sondervergütung
Extrageld zur Jahresmitte und nochmals zum Jahresende: Neben den monatlichen Gehaltszahlungen dürfen Sie sich im August sowie im November eines jeden Jahres über eine Jahressonderzahlung (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) freuen.
Extrageld zur Jahresmitte und nochmals zum Jahresende: Neben den monatlichen Gehaltszahlungen dürfen Sie sich im August sowie im November eines jeden Jahres über eine Jahressonderzahlung (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) freuen.