Mitarbeiterdarlehen
All unseren Mitarbeitenden kann auf Anfrage ein Mitarbeiterdarlehen gewährt werden:
Voraussetzungen und Regelungen:
- Mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit
- Mindestens einen Stellenumfang von 19,5 Wochenarbeitsstunden
- Höhe des Darlehens bis zu 2.500 Euro zinslos
- Rückzahlung durch regelmäßige Raten per Einbehalt vom Gehalt
- Zweckbindung: Immobilienerwerb, Anschaffung eines PKW, Kautionszahlung oder Ähnliches
- Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Darlehensvertrag geschlossen
Grundsätzlich besteht seitens des Mitarbeitenden kein gesetzlicher Anspruch auf ein Darlehen. Dies wird individuell im Einzelfall entschieden und gewährt.