Arbeitsbefreiung bei besonderen Anlässen
Besonders schöne Ereignisse prägen unser Leben - ist doch klar, dass wir Ihnen dafür gerne einen zusätzlichen freien Tag bieten, bei Fortzahlung Ihrer Bezüge. Dies gilt für die Geburt Ihres Kindes, Ihre kirchliche Eheschließung, für Taufen oder die Erstkommunion. Die Teilnahme an Exerzitien fördern wir mit bis zu drei Tagen Arbeitsbefreiung. Auch bei weniger schönen Anlässen wie Todesfällen enger Angehöriger oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen steht Ihnen eine Arbeitsbefreiung zu.