Corona Up-Date Stand 02/2022 Haus Emma Rose
Sehr geehrte Angehörige,
wir befinden uns weiterhin in einer besonderen Zeit. Die Corona-Pandemie verlangt uns allen sehr viel ab, so dass die Kontakte im Haus "Emma Rose" besonderen Bedingungen bedürfen und an einen hohen organisatorischen Aufwand geknüpft sind.
Generell sind Besuche zu jeder Zeit an eine Symptomfreiheit der Besucher, das heißt keine Anzeichen von Erkältung oder Fieber, eines Nachweises zum Status der Coronaschutzimpfung und eines Nachweises eines negativen Coronatestes (nicht älter als 24 Stunden) und weiteren Regelungen des Ministeriums, benannt in der CoronaAVEinrichtungen in der aktuell gültigen Fassung, gebunden.
Die Einrichtung muss wie bisher entsprechende organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Besuche unter den Vorgaben möglich zu machen. Speziell die Überprüfung der Nachweise zum Status der Coronaschutzimpfung und der Coronatests bedürfen aufgrund der gesetzlichen Grundlage einer besonderen Sorgfalt und erfordern einen hohen Einsatz der Mitarbeitenden.
Daher wünschen wir uns vor jedem Besuch eine telefonische Anmeldung unter der Nummer 02957-985410 oder 02957-9854271. So kann ein reibungsloser Ablauf der Besuche zum Wohl der Bewohner*innen in unserer Einrichtung erfolgen.
Derzeitige Rahmenbedingungen für Besuche im Haus "Emma Rose":
- Die Besuche sollen sich nach Wunsch des Hauses "Emma Rose" an den festgelegten Besuchskorridoren, täglich in der Zeit von 09:30 - 11:30 Uhr und 15:30 - 17:30 Uhr, orientieren.
- Besondere Kontakt-, Schutz- und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
- Zu Beginn des Besuchs ist eine Händedesinfektion durchzuführen und eine FFP2-Maske anlegen, die für die Dauer des Besuches zu tragen ist.
- Vor Betreten der Einrichtung ist ein Fragebogen zur Symptomkontrolle auszufüllen, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und es erfolgt eine Erhebung Ihrer persönlichen Daten, sowie die Durchführung einer Temperaturkontrolle.
- Es erfolgt eine Überprüfung des Nachweises der Coronaschutzimpfung und des Nachweises eines Coronatest aus einem Bürgertestzentrum (nicht älter als 24 Stunden). Liegt kein Nachweis eines Coronatest vor wird dieser in der Einrichtung durchgeführt.
- Am Ende des Besuchs müssen erneut die Hände desinfiziert werden.
- Sollten Sie sich nicht an die vorgegebenen Regeln halten, kann der Besuch nicht durchgeführt oder auch abgebrochen werden.
Diese geltenden Regelungen zum Besuch sind unumgänglich, um den Schutz der Bewohner*innen weiterhin zu gewährleisten, aber gleichzeitig Ihnen die Möglichkeit zu geben persönliche Kontakte herzustellen. Bitte haben Sie Verständnis für diese Situation und die Sorgfalt der Mitarbeitenden.
Bleiben Sie stark und gesund, dann meistern wir gemeinsam die Situation.
Stephan Ihmor
(Einrichtungsleitung)