Corona Up-Date Stand 23.12.2022
Corona-Update für unsere Einrichtungen
(gültig ab 23.12.2022)
Mit der Änderung der Corona Schutzverordnung, gültig ab 23.12.2022, treten folgende Regelungen in Kraft:
- Ein Besuch der Einrichtungen darf nur bei Symptomfreiheit und einem negativen Testergebnis erfolgen
- Eine mündliche Versicherung über das negative Ergebnis eines selbst durchgeführten Coronaselbsttest ist ausreichend
- Besucher sind verpflichtet für die Dauer des Besuches eine FFP 2 Maske zu tragen
- Alle Besucher sind beim Betreten der Einrichtung verpflichtet das Pflegepersonal über ihren Besuch und über ihr negatives Testergebnis zu informieren
- Bei Unklarheiten können von der Einrichtung Testungen vor Ort vorgenommen werden
Stephan Ihmor (Einrichtungsleitung)